Neu: Videos überzeugen

Gutteck am 7. Oktober 2008 um 20:21

Der Gesamteindruck der Unterkunft kann dem Feriengast zusätzlich zu attraktiven Fotos mit einem Video vermittelt werden. Bieten Sie damit den Gästen einen beeindruckenden virtuellen Gang durch Ihre Unterkunft und gewinnen Sie damit mehr Gäste. Bewegte Bilder der Unterkunft überzeugen den Feriengast am PC.

Lassen Sie sich beraten. Kontakt Thomas Gutteck Tel: 038292/86158

Antrag GEZ wegen saisonaler Schließung des Beherbergungsbetriebs

Gutteck am 15. Mai 2008 um 10:28

Sehr geehrte Vermieter wie angekündigt hat die GEZ das Antragsformular auf An-/Abmeldung von Rundfunkgeräten wegen saisonaler Schließung des Beherbergungsbetriebes ins Internet gestellt. Das Antragsformular steht zum Download bzw. Ausdruck zur Verfügung unter:
http://www.gez.de/docs/anmeldung_saison_0804.pdf

Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung ist eine komplette Betriebsschließung für mindestens drei volle Kalendermonate.
Eine durchgehende Schließung nicht erforderlich, die Monate der betrieblichen Schließung müssen nicht zwingend aufeinanderfolgen.
Beispiele: Vermietung von Januar bis März, Betriebsschließung April und Mai, Vermietung Juni bis September, danach Betriebsschließung bis zum Jahresende oder Betriebsschließung in den Wintermonaten Sept. bis April, Vermietung an Feiertagen oder über Weihnachten und Neujahr sind erlaubt.

Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:
Eine Gebührenbefreiung ist nur für den vollen Kalendermonat möglich, nicht aber für einzelne Tage oder Wochen im Monat.
Das bedeutet: Findet an einem Tag im Monat eine Vermietung statt, sind die Rundfunkgeräte für den gesamten Monat anzumelden.
Beispiel: Ist der Betrieb an Weihnachten und Neujahr geöffnet, so müssen die Rundfunkgeräte für Dezember und Januar wieder angemeldet werden.

GEZ-Gebühr sparen

Gutteck am 10. April 2008 um 08:18

Anbieter von Ferienwohnungen, Pensions- oder Hotelzimmern können die dort angeschlossenen Rundfunkgeräte wieder vorübergehend abmelden. Diese Regelung gab es bereits bis April 2005 und wurde wieder von den Rundfunkanstalten eingeführt.

Es gilt folgende Voraussetzung zu beachten:

Gewerbliche Beherbungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte müssen mindestens für einen Zeitraum von drei Monaten komplett schließen. Teilschließungen werden nicht akzeptiert.

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr wird auf Antrag gewährt!

DTV-Reihe: Recht in der Praxis

Gutteck am 11. März 2008 um 09:59

Der Deutsche Tourismusverband e.V. freut sich, Ihnen einen weiteren Beitrag seiner Reihe “Recht in der Praxis” zu präsentieren. Heute erhalten Sie den sechsten Text: “Ferienunterkünfte – so entscheidet sich die Frage nach einem Gewerbe”. Diesen können Sie hier herunterladen.

Webseiten Service

Gutteck am 21. Februar 2008 um 10:10

Sie möchten eine eigene Webseite für die Präsentation ihrer Ferienwohnung? Dann fragen Sie uns.
Wir übernehmen dies als Komplettservice, Registration der Domain, Einrichtung der Emailadressen, Einrichtung einen Content Managementsystem mit einem individuellen Layout, Pflege und Wartung des Content Managementsystems und der Webseiten.

Bei Fragen rufen Sie dazu Herrn Gutteck unter 038292/86158 an und er unterbreitet Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Aktuelle Informationen GEZ für Vermieter

Gutteck am 7. November 2007 um 14:14

Aktuellen Informationen des Deutschen Tourismusverbandes e.V. zum Thema GEZ.

Aktuelle Vermieterhinweise (PDF) >>

Neuer Service für Vermieter

Gutteck am 30. August 2007 um 13:01

Reinigung + Schlüsselübergabe für Ihr Ferienobjekt

Alle Angebote je nach Bedarf wahlweise einmalig, saisonal oder dauerhaft:

Das TMO bietet folgenden erweiterten Vermieterservice:

  • persönlicher Empfang der anreisenden Gäste
  • Schlüsselübergabe und Einweisung
  • Gästebetreuung
  • Abnahme und Kontrolle
  • Abrechnung der Nebenkosten
  • Inkasso (Abkassieren des Mietbetrags u.a.)
  • Garten- und Grundstückspflege
  • Hausmeisterdienste (Mülltonnentermine usw.)
  • Terrassenpflege (Grill, Gartenmöbel u.a.)
  • Endreinigung*

Preise:

Endreinigung

  • Fewo bis 25 m² ab 20 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 50 m² ab 30 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 80 m² ab 40 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 110 m² ab 60 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 140 m² ab 80 € zzgl. MwSt.
  • Fewo ab 140 m² ab 90 € zzgl. MwSt.

Größe der Wohneinheit (m²) ist die zu reinigende Bodenfläche (wichtig bei Dachschrägen).

Terrassenpflege

Größe der Terrasse (m²) zur Größe der Wohneinheit dazurechnen

Schlüsselübergabe + Nebenkostenabrechnung 15 € zzgl. MwSt.

*Genaue Leistungen der Endreinigung:

  1. Übergabereinigung inklusive Sichtreinigung des Fensterglases
  2. Reinigung der Küche
  3. Reinigung der Bestuhlung und Tische sowie Schränke innen und aussen
  4. Reinigung der Couchgarnituren
  5. Reinigung der Fußböden (absaugen und ggf. wischen)
  6. Sichtreinigung der Außenfenster
  7. sämtliche Reinigungsmittel und Geräte sind inklusive

Sonderleistungen:

1. Komplette Fensterreinigung pauschal je Stunde 15 EUR zzgl. MwSt.
2. Grund- bzw. Erstreinigung pauschal ab 135 € zzgl. MwSt.
3. Beziehen der Betten je 1.50 € pro Bett

Zusätzlich und kostenfrei für unsere Vermieter:

sofortige Buchungsinfo an Betreuungsperson täglicher Service für Gäste und Vermieter Abnahmeprotokoll (Qualitätskontrolle Reinigung)

Bei einer dauerhaften Ferienobjektbetreuung kann das Tourismuszentrum für die Organisation und die komplette Zahlungsabwicklung eine monatliche Servicepauschale von 20 EUR zzgl. MwSt. pro Vermietungsmonat erheben. Für anteilige Monate der Nichtvermietung entfällt diese Pauschale selbstverständlich.

Neues Wellnessportal

Gutteck am 11. Juli 2007 um 09:59

Entspannen im Ostsee- Wellness- Land

Das Tourismuszentrum Mecklenburgische Ostseeküste geht mit der gesonderten Website www.ostsee-wellness-land.de für Wellness- und Gesundheitsurlaub an der Ostsee online.

Ayurveda und Avocado – Thalasso und Tiramisu – Meeresalgen und Muschelcocktail. Die Erwartungen der Gäste an Ruhe, Abwechslung und Genuss, stehen im Urlaub an der Ostsee immer stärker im Vordergrund.
„Und mit dem allgemein anhaltenden Trend von Wellness und Selfness sowie dem wachsenden Gesundheitsbewusstsein entstand die Idee eines gesonderten Internetportals zu eben diesen Themen“, sagt Anneke Jensema, Geschäftsführerin des Tourismuszentrums Mecklenburgische Ostseeküste, Incoming Reiseagentur für Mecklenburg- Vorpommern.
Eine Internetseite, die dem Nutzer schon bei den ersten Klicks Ruhe und Entspannung verleiht und dennoch die wichtigsten Informationen auf einen Blick liefert. Diese Prämisse galt für die Gestaltung und Umsetzung der Website. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Ich will mehr »

Tourismuszentrum ausgezeichnet

Gutteck am 4. Juli 2007 um 14:47

Das Tourismuszentrum Mecklenburgische Ostseeküste, aus Kröpelin, wurde am Montag mit dem Qualitätssiegel “Angelurlaub in Mecklenburg-Vorpommern” ausgezeichnet. Dies bedeutet, dass das Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem „Angelurlaub in Mecklenburg-Vorpommern, entsprechend der Normen eingeführt hat und dieses wirksam anwendet. Auf Grundlage einer Qualifikation wurde der Nachweis im Rahmen eines Audits erbracht.

“Ich freue mich sehr über Ihr Engagement, jene Anglerfreundlichkeit zu schaffen, die unsere Gäste im Natur- und Angelland Nummer Eins zu Recht erwarten”, begrüßte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) gemeinsam mit Repräsentanten des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern heute die Vertreter von 56 Unternehmen aus allen Sparten der Touristikbranche im Schweriner Schloss.

“Das enorme Interesse am Qualitätssiegel “Angelurlaub in Mecklenburg-Vorpommern” zeigt: Sie haben den harten Wettbewerb in der Branche angenommen und wollen mit den Anstrengungen, die ein solches Zertifikat verlangt, Ihre Chancen verbessern – wovon Ihre Klientel direkt profitiert, aber ebenso das Renommee des Landes”, sagte der Minister und ergänzte: “Den Andrang heute betrachte ich zugleich als Anerkennung für die Initiative von Landtag und Landesregierung, mit dem so genannten Touristenfischereischein Urlaubern und zukünftigen Petrijüngern einen gangbaren Weg in die Freizeitfischerei zu ebnen.”

Der Minister verwies erneut auf das enorme Potenzial des Angeltourismus in Deutschland, der in Mecklenburg-Vorpommern einen noch höheren Stellenwert einnehme.

GEZ Gebühren in Ferienwohnungen

Gutteck am 19. April 2007 um 10:04

Aktuelles Urteil: Radios und Fernseher in Ferienwohnungen sind gebührenpflichtig Mitgebrachte Radio- und Fernsehgeräte sind auch in der eigenen Ferienwohnung in Deutschland gebührenpflichtig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem Urteil entschieden (Az. 7 BV 06.1073).

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin die Gebührenzahlung für ein Radio und einen Fernseher abgelehnt, die sie von zu Hause in den Urlaub nach Bayern mitbrachte. Der VGH wies die Klage der Frau ab und hob damit ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München auf. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sei «für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine eigene Gebühr» zu entrichten.

Zwar seien die betreffenden Empfänger in der Hauptwohnung der Klägerin als so genannte Zweitgeräte von der Gebührenpflicht befreit. Jedoch werden sie gebührenpflichtig, sobald sie – wenn auch nur vorübergehend – in die Ferienwohnung mitgebracht «und dort zum Empfang bereitgehalten werden», begründete der VGH die Entscheidung. Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Die Klägerin kann dagegen aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.

Quelle: www.guter-rat.de