Abmahnung vermeiden – Endreinigung im Gesamtreisepreis enthalten
Nach Auskunft des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) drohen den Vermietern von Ferienwohnungen Abmahnungen, da der Endreinigungspreis als “Nebenkosten vor Ort” gesondert ausgewiesen und nicht im Gesamtreisepreis enthalten war. Grundlage der Abmahnungen ist ein Verstoß gegen § 1 Abs 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV). weitere Informationen (PDF)
Das Tourismuszentrum Mecklenburgische Ostseeküste (TMO) unterstützt die Meinung des DTV, daß die Kosten für die Endreinigung bereits beim Gesamtreisepreis auszuweisen sind. Der gesonderte Ausweis der Kosten für Endreinigung ist nicht zulässig, da dem Urlauber dann keine Endpreise anzeigt werden und der Urlauber aus einzelnen Preisbestandteilen selbst den Endpreis ermitteln muss. Diese Regelung gilt übrigens nur, wenn die Endreinigung zwangsläufig und nicht wahlweise für den Urlauber anfällt. Konsequenz entsprechend der Empfehlung: TMO wird bei der Dateneingabe automatisch den Endreinigungspreis als zusätzlichen, aber provisionsfreien Bestandteil des Gesamtreisepreises eingeben. Damit entfällt auf allen Buchungsmitteilungen die Endreinigung als “Nebenkosten vor Ort” und ist in der Restzahlung bereits enthalten.
Das Team des Tourismuszentrums steht Ihnen bei der individuellen Angebots- und Preisgestaltung gern persönlich beratend zur Seite.