Abmahnung vermeiden – Endreinigung im Gesamtreisepreis enthalten
Dienstag, den 9. November 2010Nach Auskunft des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) drohen den Vermietern von Ferienwohnungen Abmahnungen, da der Endreinigungspreis als “Nebenkosten vor Ort” gesondert ausgewiesen und nicht im Gesamtreisepreis enthalten war. Grundlage der Abmahnungen ist ein Verstoß gegen § 1 Abs 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV). weitere Informationen (PDF) Das Tourismuszentrum Mecklenburgische Ostseeküste (TMO) unterstützt die Meinung des DTV, [...]