GEZ-Gebühr sparen
Anbieter von Ferienwohnungen, Pensions- oder Hotelzimmern können die dort angeschlossenen Rundfunkgeräte wieder vorübergehend abmelden. Diese Regelung gab es bereits bis April 2005 und wurde wieder von den Rundfunkanstalten eingeführt.
Es gilt folgende Voraussetzung zu beachten:
Gewerbliche Beherbungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte müssen mindestens für einen Zeitraum von drei Monaten komplett schließen. Teilschließungen werden nicht akzeptiert.
Die Befreiung von der GEZ-Gebühr wird auf Antrag gewährt!