Mehrwertsteuersenkung im Beherbungsbereich

Gutteck am 8. Januar 2010 um 21:42

15. Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen reduziert sich zum 01.01.2010 auf 7 Prozent

Nachdem der Bundestag das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz bereits Anfang Dezember verabschiedet hatte, hat nun auch der Bundesrat dem vieldiskutierten Gesetzentwurf zugestimmt. Für Beherbergungsbetriebe bedeutet dies, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2010 sich der Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert.

I. Welche Beherbergungsbetriebe profitieren von der Umsatzsteuersenkung?

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz (n.F.) findet der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent Anwendung auf alle „Umsätze, die bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, erzielt“. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf heißt es weiterhin, „die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen.“
Die neue Umsatzsteuerregelung begünstigt somit alle Berherbergungsarten, also nicht nur Hotels und Gasthöfe, sondern auch Pensionen, die Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen, soweit diese umsatzsteuerpflichtig sind.
Eine Umsatzsteuerpflicht auf Beherbergungsleistungen und damit der Pflicht zur Ausweisung von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht jedoch nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  • kurzfristigen Beherbergung von bis zu sechs Monaten (so die ständige
    Rechtsprechung des BFH) und
  • die Einnahmen des Beherbergungsbetriebes müssen einen Freibetrag von
    17.500 EURO pro Jahr überschreiten.

Ich will mehr »

Gemeinsam sind wir stark

Gutteck am 7. Oktober 2008 um 21:19

Gemeinsam sind wir stark bzw. werden wir stärker.
Suchmaschinen sind das A & O im Internet. Für den deutschen Markt ist die Suchmaschine Google marktführend und bestimmt den Markt. Die tägliche Aufgabe besteht darin auf den ersten Ergebnisplätze in den Suchergebnissen zu sein, dies erfordert viel Aufwand besonders bei Suchkombinationen die viel Traffic versprechen und auch Gäste / Kunden versprechen.
Auch auch Sie als Vermieter können dabei helfen, das Sie über uns besser gebucht werden, indem Sie, falls Sie zum Beispiel eine eigene Homepage besitzen, von dort aus auf Ihre Präsentation auf den TMO Webseiten direkt verlinken. Dadurch erreichen Sie zum Beispiel auch eine 24 h online Buchbarkeit!

Bei Fragen dazu Thomas Gutteck Tel.: 038292/86158

Mit verbesserter Bildpräsentation besser vermieten!

Gutteck am 7. Oktober 2008 um 21:02

Mit Fotos Gäste begeistern
Nicht nur Preis und Leistung entscheiden über die Entscheidung des Gastes, für welches Ferienobjekt er sich entscheidet. Maßgeblich ist auch das gute Urlaubsgefühl des Gastes, das bereits bei der Unterkunftsauswahl entscheidet. Schon bei der Buchung möchte der Gast sich auf den Urlaub freuen. Dazu tragen eine ansprechende Präsentation des Ferienobjektes mit ausreichend und qualitativ guten Fotos wesentlich bei.
Optimieren auch Sie die Präsentation Ihrer Ferienunterkunft durch die Darstellung ansprechender Fotos! Im Gastgeber des Tourismuszentrums Mecklenburgische Ostseeküste kann Ihre Unterkunft mit derzeit mindestens 10 Fotos kostenfrei präsentiert werden. Wenn Sie mehr als 1 Unterkunft anbieten, erhöht sich die Anzahl möglicher und kostenfreier Fotos sogar jeweils um 5 weitere Fotos. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihre Ferienunterkunft ins beste Licht zu stellen und damit Gäste anzusprechen und zu begeistern. Bessere Präsentation führt zu mehr Buchungen!

Weitere Informationen unter Professionelle Bilder >>

Neu: Videos überzeugen

Gutteck am 7. Oktober 2008 um 20:21

Der Gesamteindruck der Unterkunft kann dem Feriengast zusätzlich zu attraktiven Fotos mit einem Video vermittelt werden. Bieten Sie damit den Gästen einen beeindruckenden virtuellen Gang durch Ihre Unterkunft und gewinnen Sie damit mehr Gäste. Bewegte Bilder der Unterkunft überzeugen den Feriengast am PC.

Lassen Sie sich beraten. Kontakt Thomas Gutteck Tel: 038292/86158

Antrag GEZ wegen saisonaler Schließung des Beherbergungsbetriebs

Gutteck am 15. Mai 2008 um 10:28

Sehr geehrte Vermieter wie angekündigt hat die GEZ das Antragsformular auf An-/Abmeldung von Rundfunkgeräten wegen saisonaler Schließung des Beherbergungsbetriebes ins Internet gestellt. Das Antragsformular steht zum Download bzw. Ausdruck zur Verfügung unter:
http://www.gez.de/docs/anmeldung_saison_0804.pdf

Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung ist eine komplette Betriebsschließung für mindestens drei volle Kalendermonate.
Eine durchgehende Schließung nicht erforderlich, die Monate der betrieblichen Schließung müssen nicht zwingend aufeinanderfolgen.
Beispiele: Vermietung von Januar bis März, Betriebsschließung April und Mai, Vermietung Juni bis September, danach Betriebsschließung bis zum Jahresende oder Betriebsschließung in den Wintermonaten Sept. bis April, Vermietung an Feiertagen oder über Weihnachten und Neujahr sind erlaubt.

Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:
Eine Gebührenbefreiung ist nur für den vollen Kalendermonat möglich, nicht aber für einzelne Tage oder Wochen im Monat.
Das bedeutet: Findet an einem Tag im Monat eine Vermietung statt, sind die Rundfunkgeräte für den gesamten Monat anzumelden.
Beispiel: Ist der Betrieb an Weihnachten und Neujahr geöffnet, so müssen die Rundfunkgeräte für Dezember und Januar wieder angemeldet werden.

GEZ-Gebühr sparen

Gutteck am 10. April 2008 um 08:18

Anbieter von Ferienwohnungen, Pensions- oder Hotelzimmern können die dort angeschlossenen Rundfunkgeräte wieder vorübergehend abmelden. Diese Regelung gab es bereits bis April 2005 und wurde wieder von den Rundfunkanstalten eingeführt.

Es gilt folgende Voraussetzung zu beachten:

Gewerbliche Beherbungsbetriebe und privat vermietete Ferienunterkünfte müssen mindestens für einen Zeitraum von drei Monaten komplett schließen. Teilschließungen werden nicht akzeptiert.

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr wird auf Antrag gewährt!

DTV-Reihe: Recht in der Praxis

Gutteck am 11. März 2008 um 09:59

Der Deutsche Tourismusverband e.V. freut sich, Ihnen einen weiteren Beitrag seiner Reihe “Recht in der Praxis” zu präsentieren. Heute erhalten Sie den sechsten Text: “Ferienunterkünfte - so entscheidet sich die Frage nach einem Gewerbe”. Diesen können Sie hier herunterladen.

Webseiten Service

Gutteck am 21. Februar 2008 um 10:10

Sie möchten eine eigene Webseite für die Präsentation ihrer Ferienwohnung? Dann fragen Sie uns.
Wir übernehmen dies als Komplettservice, Registration der Domain, Einrichtung der Emailadressen, Einrichtung einen Content Managementsystem mit einem individuellen Layout, Pflege und Wartung des Content Managementsystems und der Webseiten.

Bei Fragen rufen Sie dazu Herrn Gutteck unter 038292/86158 an und er unterbreitet Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Aktuelle Informationen GEZ für Vermieter

Gutteck am 7. November 2007 um 14:14

Aktuellen Informationen des Deutschen Tourismusverbandes e.V. zum Thema GEZ.

Aktuelle Vermieterhinweise (PDF) >>

Neuer Service für Vermieter

Gutteck am 30. August 2007 um 13:01

Reinigung + Schlüsselübergabe für Ihr Ferienobjekt

Alle Angebote je nach Bedarf wahlweise einmalig, saisonal oder dauerhaft:

Das TMO bietet folgenden erweiterten Vermieterservice:

  • persönlicher Empfang der anreisenden Gäste
  • Schlüsselübergabe und Einweisung
  • Gästebetreuung
  • Abnahme und Kontrolle
  • Abrechnung der Nebenkosten
  • Inkasso (Abkassieren des Mietbetrags u.a.)
  • Garten- und Grundstückspflege
  • Hausmeisterdienste (Mülltonnentermine usw.)
  • Terrassenpflege (Grill, Gartenmöbel u.a.)
  • Endreinigung*

Preise:

Endreinigung

  • Fewo bis 25 m² ab 20 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 50 m² ab 30 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 80 m² ab 40 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 110 m² ab 60 € zzgl. MwSt.
  • Fewo bis 140 m² ab 80 € zzgl. MwSt.
  • Fewo ab 140 m² ab 90 € zzgl. MwSt.

Größe der Wohneinheit (m²) ist die zu reinigende Bodenfläche (wichtig bei Dachschrägen).

Terrassenpflege

Größe der Terrasse (m²) zur Größe der Wohneinheit dazurechnen

Schlüsselübergabe + Nebenkostenabrechnung 15 € zzgl. MwSt.

*Genaue Leistungen der Endreinigung:

  1. Übergabereinigung inklusive Sichtreinigung des Fensterglases
  2. Reinigung der Küche
  3. Reinigung der Bestuhlung und Tische sowie Schränke innen und aussen
  4. Reinigung der Couchgarnituren
  5. Reinigung der Fußböden (absaugen und ggf. wischen)
  6. Sichtreinigung der Außenfenster
  7. sämtliche Reinigungsmittel und Geräte sind inklusive

Sonderleistungen:

1. Komplette Fensterreinigung pauschal je Stunde 15 EUR zzgl. MwSt.
2. Grund- bzw. Erstreinigung pauschal ab 135 € zzgl. MwSt.
3. Beziehen der Betten je 1.50 € pro Bett

Zusätzlich und kostenfrei für unsere Vermieter:

sofortige Buchungsinfo an Betreuungsperson täglicher Service für Gäste und Vermieter Abnahmeprotokoll (Qualitätskontrolle Reinigung)

Bei einer dauerhaften Ferienobjektbetreuung kann das Tourismuszentrum für die Organisation und die komplette Zahlungsabwicklung eine monatliche Servicepauschale von 20 EUR zzgl. MwSt. pro Vermietungsmonat erheben. Für anteilige Monate der Nichtvermietung entfällt diese Pauschale selbstverständlich.